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FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2009 - 1 K 920/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen ergangenen Gerichtsbescheid
- Judicialis
FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 90a Abs. 2; ; FGO § 91 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirkung eines Gerichtsbescheids als Urteil bei vom Kläger verschuldeter verspäteter Beantragung einer mündlichen Verhandlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirkung eines Gerichtsbescheids als Urteil bei vom Kläger verschuldeter verspäteter Beantragung einer mündlichen Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.08.1997 - VII R 11/96
Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2009 - 1 K 920/08
Da ein Antrag auf mündliche Verhandlung nicht fristgerecht gestellt worden ist, wirkt der Gerichtsbescheid gemäß § 90a Abs. 3 1. Halbsatz FGO als Urteil (BFH, Beschl. v. 26. August 1997, VII R 11/96, BFH/ NV 1998, 70).